Komisch, wenn ein Rechtsanwalt einen Prozeß gewonnen hat, dann schreibt er an seinen Mandanten: ,,Teile Ihnen hierdurch ergebenst mit, daß ich Ihren Prozeß gegen . . . gewonnen habe.“ Hat er ihn aber verloren, dann schreibt er: „Teile Ihnen hierdurch ergebenst mit, daß Sie Ihren Prozeß gegen …. verloren haben“
in Hilfe mein Zwerchfell (1928)
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